Statuten


Verein

Licht, Finsternis und Farbe 
in Kunst und Therapie

Statuten

 

 

1. Name
Unter dem Namen Licht, Finsternis und Farbe in Kunst und Therapie besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Mollie-Margot.

2. Zweck
Der Verein fördert die Bewegung für Licht, Finsternis und Farbe nach Liane Collot d’Herbois indem er Initiativen, die dieser Bewegung dienen, unterstützt oder solche selbst ergreift.


3. Mitgliederversammlung
Sie wird vom Vorstand mindestens 1x jährlich einberufen.
Sie wählt den Vorstand und bestimmt eine Kontrollstelle. 

Sie genehmigt den Tätigkeitsbericht, die Buchhaltung und allfällige Budgets.
Sie beschliesst über Anträge, den ordentlichen Mitgliedsbeitrag und Statutenänderungen.

In der Beschlussfassung wird Einmütigkeit angestrebt. Kann sie nicht erreicht werden, so erfolgt sie mit einfachem Mehr.

4. Vorstand
Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Er konstituiert sich selbst und führt aufgrund gemeinsamer Absprachen die Vereinsgeschäfte.

Je zwei Vorstandsmitglieder führen zusammen die rechtsverbindliche Unterschrift.

5. Kontrollstelle
Sie nimmt einmal jährlich die Revision der Rechnungsführung unter Berichterstattung an die Mitgliederversammlung vor.


6. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, welche bei der Verwirklichung des Vereinszieles mitwirken möchte.


 

 

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Er kann diese ohne Angabe von Gründen verweigern.

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode, dem Austritt oder dem Ausschluss eines Mitgliedes. Der Austritt kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand jederzeit erfolgen. Der Vorstand kann ein Mitglied ohne Angabe von Gründen ausschliessen.

7. Geldmittel
Der Verein erhält seine Mittel
a) durch die ordentlichen Mitgliederbeiträge
b) durch Zuwendungen.
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

8. Auflösung
Sie erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Das verbleibende Vereinsvermögen fällt an eine andere Institution mit dem Ziel der Förderung der Arbeit für Licht, Finsternis und Farbe (z.B: Stiftung, Ausbildung).

9. Inkrafttreten
Diese Statuten treten in Kraft mit deren Annahme durch die konstituierende Mitgliederversammlung vom 22. Oktober 2010. Anpassung des Namens: 15. September 2012.


Dornach, 15. September 2012

Katrin Fichtmüller      Johanna Ryser      Béatrice Vianin